Charterbedingungen

Yacht Unterkunft Bedingungen

1. CHARTER-PREIS

Der Charter-Preis beinhaltet Nutzung der Yacht und Yachtausrüstung mit voller Versicherung der Yacht und Crew-Mitglieder im vertraglichen Charterzeitraum. Liegegebühren in der Heimatbasis Yachthafen sind meist in Charterpreis enthalten. Der Charter-Preis beinhaltet nicht Hafengebühren außen Heimatbasis, Kraftstoffkosten, Kurtaxe, der Skipper, die Hostess, der Parkplatz oder andere Extras.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die gemietete Yacht mit ihrer gesamten Ausstattung kann nach ordentlich geleisteter Zahlung wie folgt benutzt werden:
• 50% des Mietbetrages binnen 4 (vier) Tagen nach Vertragsabschluß
• 50% des Mietbetrages spätestens 4 (vier) Wochen vor Charterantritt.
Hinweis: Wenn die Yachtvermietung beginnt in kurzer Zeit und wo nicht 4 Wochen vor Charterbeginn vorhanden sind, muss das Boot in 100% bezahlt sein. Bank und Überweisung Gebühren sind verpflichtet, von dem Mieter bezahlt zu werden.

3. KAUTION

Die Kaution ist zu hinterlegen in der Heimatbasis vom Mieter bei der Übernahme der Yacht in Bar oder mit Kreditkarten. Es ist wieder in vollem Umfang zurückbezahlt im Fall der Yacht ist unbeschädigt am geplanten Zeit zurückgegeben.
Die Kaution muss hinterlegt werden auch wenn das Boot mit einem Skipper gemietet wurde. Bei Eigenen Schulden oder Verlust eines oder mehrerer Ausrüstungsgegenstände and der Yacht der Mieter trägt alle Kosten.

4. VERPFLICHTUNG DES YACHTVERMIETER
Der Yachtvermieter ist verpflichtet, dem Mieter ein vollkommen saubere und trockene Yacht, in ordentlichem Zustand, mit vollen Kraftstoff- und Wasserbehältern zum besprochenen Zeitpunkt und Ort zur Nutzung zu übergeben.
Wenn der Yachtvermieter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, den reservierten Boot am geplanten Ort und Zeit zum Verfügung zu stellen er ist werplichtet ein andere Yacht mit mindestens ähnlichen oder besseren Charakteristiken bereitzustellen.
Falls den reservierte Yacht ist nicht innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt, ist der Mieter berechtigt, von der Yachtmiete abzutreten und hat den Anspruch auf Erstattung von gezahlte Mietpreis. Der Mieter ist berechtigt, nur den Mietpreis zurückzufordern, andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5. ÜBERNAHME DER YACHT ( CHECK-IN )

Der Mieter übernimmt die Yacht zu besprochener Zeit an besprochenem Ort mit allem Unterlagen. Bei der Yachtübernahme ist der Mieter verpflichtet, den Zustand der Yacht und ihre Ausstattung aufgrund der Inventarliste zu überprüfen.
Eventuelle Beschwerden an der Yacht oder seinem Ausrüstung müssen vor Auslauf bekannt gegeben werden; die Mängel, die bei der Yachtübernahme nicht bemerkt wurden, berechtigen den Yachtmieter nicht, eine Mietminderung zu beantragen. Der Yachtvermieter ist berechtigt, den Vertrag aufgeben, wenn der Mieter nicht zur Übernahme der Yacht innerhalb von 48 Stunden kommt.
Wenn nach dem Urteil des Vertreters der Yachtvermieter der Auffassung ist dass der Mieter nicht fähig ist, die Yacht zu führen, er ist verflichtet einen Skipper auf eigene Kosten zu nehmen.

6. VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS
Nach Übernahme der Yacht trägt der Mieter alle Kosten des täglichen Anlegeplatzes in Häfen oder Marinas, Kraftstoffkosten, Ölkosten, Wasserkosten, Reinigungskosten und andere anfallenden Kosten. Der Mieter verpflichtet sich, sich nur in den Kroatischen territorialen Gewässern aufzuhalten. Zum Verlassen der Kroatische Wasser der Mieter ist verpflichtet, eine besondere Erlaubnis und Zertifikat zu fragen. Der Mieter ist verpflichtet sich um die Yacht zu kümmern und navigieren es sorgfältig und in Einklang mit der positiven maritimen Praxis zu führen und nur bei guter Sicht und sicheren Wetterbedingungen mit der Yacht zu segeln.
Der Mieter ist nicht erlaubt, die Yacht an andere Personen weitervermieten, sich nicht an Schiffsrennen oder Regatten zu beteiligen, Nachtangeln, Nachtsegeln durch unsichere Wetter oder die öffentlichen Regeln, Ordnungen und Gesetze zu verletzen.
Die Anzahl der Personen an Bord muss der Crewliste entsprechen. Der Mieter übernimmt auch die Verantwortung für die Konsequenzen im Falle der Nichteinhaltung seiner Pflichten.
Der Mieter oder Skipper erklärt hiermit ausdrücklich, alle nötigen Kenntnisse zur Yachtführung zu besitzen, wie auch in Besitz eines gültigen Bootsführungsscheins auf offenem Meer zu sein, wie auch eines Zeugnisses zur Handhabung mit einem Radiofunkgerät, was dem Yachtvermieter vorgelegt wurde. Im Falle von Schaden an der Yacht und deren Ausstattung während der Charterzeit ist der Mieter verpflichtet, sofort den Yachtvermieter zu benachrichtigen.
Ebenso muss der Mieter im Fall des Verlustes der Yacht oder der Ausstattung den Yachtvermieter oder die dafür zuständige Behörde benachrichtigen, wie auch im Falle wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist, im Falle, dass die Yacht konfisziert wurde oder falls eine Weiterbenutzung seitens dem Staat oder einer Dritten Person verboten wurde.
Wenn der Mieter nicht auf seine Pflichten halten kann, gilt er als voll verantwortlich für alle Folgen für die Yachtvermieter und er Garantiert für sie. Bei der Einschiffung von Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel und ähnliches) der Mieter ist verpflichtet, den Yachtvermieter zu informieren. Manchmal ist dies eine zusätzliche Gebühr für die Endreinigung nach der Preisliste zu bezahlen.

7. PFLICHTEN DES MIETERS

Der Mieter ist verpflichtet, alle Kosten für die von ihm eingerichtete Schaden zu tragen, für welche der Yachtvermieter strafrechtlich oder finanziell zur Verantwortung gezogen werden könnte. Der Mieter ist ausdrücklich für die Yacht verantwortlich, wenn es zu ihrer offiziellen Pfändung kommt, die durch unangemessenes oder illegales Handeln während ihrer Nutzung bestimmt wird.
Im Falle eines Schadens oder Unfalls ist der Mieter verpflichtet, einen entsprechenden Bericht darüber zu schreiben und alle dafür zuständigen Ämter zu benachrichtigen (Hafenkapitän, Polizei, Arzt), wie auch den Yachtvermieter im Falle der Entfremdung der Yacht, der Unmöglichkeit der weiteren Führung der Yacht und im Falle der Konfiszierung, Pfändung der Yacht seitens offiziellen Ämtern oder Dritten oder des Verbots der Weiterfahrt.
Der Mieter ist verpflichtet, täglich den Ölstand im Motor zu kontrollieren und um die Segel sich zu kümmern. Der Schaden welche mit den oben genannten Maßnahmen entstehen, sind nicht versichert und der Mieter muss dem selbst bezahlen.

8. RÜCKGABE DER YACHT ( CHECK-OUT )

Der Mieter ist verpflichtet, die Yacht sauber und ordentlich, frei von der Besatzung und des Privatgepäcks an der besprochenen Stelle, spätestens bis zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt, inklusive der Dauer der Übergabe von cca. eine Stunde zurückzugeben.
Aus diesem Grunde wird empfohlen, die Yacht in die zur Abgabe bestimmte Marina einen Abend vor dem Rückgabetag zu bringen. Falls der Mieter die Yacht später als vereinbart zurückbringt, ist er verpflichtet folgende Kosten zu tragen: für eine Verspätung von bis zu drei Stunden den Betrag eines Tagesmietsatzes für Verspätungen von über drei Stunden den Betrag von drei Tagesmietsätzen zzgl. alle anderen anfallenden Kosten. Eine Verspätung kann nicht mit schlechten Wetterbedingungen entschuldigt werden.

9. VERSICHERUNG

Der Yacht hat eine Haftpflichtversicherung für die Schäden gegen Dritten und eine Kaskoversicherung für selbstverschuldete Schäden am Schiff (in Höhe des versicherten Schiffwertes) für Beträge welche die Kaution überschreiten, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit. Tritt während der Fahrt eine Havarie auf und sofern der Mieter nicht selbst für deren Kosten aufkommen muss (beim normalen Abnutzungsgebrechen oder beim Überschreiten der Haftungssumme), benötigt er für die Reparatur die Zustimmung (Anweisung) des Vercharterers bzw. Stützpunktleiters.
Bei größeren Havarien, sowie bei Beteiligung anderer Schiffe, ist beim zuständigem Hafenamt Meldung zu machen und bei diesem ein entsprechendes Protokoll (Hergang, Schadensfeststellung etc.) für die Versicherung anlegen zu lassen. Gleichzeitig muss auch der Stützpunkt verständigt werden.
Sollte der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann er für den entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden. Versicherung deckt alle Schäden bei Franchise die durch Wetter oder aus anderen Naturkatastrophen verursacht sind, nicht aber die Schäden absichtlich gemacht. Die Gebühren für absichtlich gemachte Schäden werden nicht durch Kaution beschränkt, alle Kosten verursacht durch absichtliche Schaden müssen bezahlt werden.

10. ABTRITT VOM CHARTER

Falls, aus irgend welchen Gründen der Mieter vom Charter abtritt oder nicht in der Lage ist, diesen wahrzu-nehmen, ist er befugt, einen anderen Mieter (nach voriger Zustimmung des Yachtvermieters) zu finden. Falls der Mieter keinen anderen Mieter für seinen Termin findet, so ist der Yachtvermieter berechtigt, folgende Beträge zu behalten:
• 10 % des Mietpreises bei Abtritt nach dem Buchungsbestätigung 5-7 Tagen (nicht zu erstatten)
•  50% des Mietpreises bei Abtritt bis zu einem Monat vor Charterantritt
•  100% des Mietpreises bei Abtritt weniger als eines Monats vor Charterantritt

Falls es zum Abtritt aus objektiven Gründen kam (Tod eines Familienmitgliedes, schwere Verletzungen, Krankheit, Krieg oder andere), wird die geleistete Anzahlung nicht zurückbezahlt, doch wird der Yachtvermieter versuchen zu dem Mieter die Yacht wenn möglich in einem anderen entsprechenden freien Termin zur Verfügung zu stellen. Deswegen empfehlen wir zu der Mieter eine Reiserücktrittsversicherung bei der Versicherung seiner Wahl zu schließen.

11. BESCHWERDEN

Eventuelle Beschwerden nach Rückgabe der Yacht werden nur in Schriftform akzeptiert und falls von einer vom Yachtvermieter befugten Person unterzeichnet wird.

12. GERICHTSSTAND

Alle möglichen Streitigkeiten, die nicht friedlich reguliert werden können, werden unter der Gerichtsstand in der Charter-Residenz vereinbart.

Adriaticum Sail